BGH urteilt für Gasversorger – Freibrief für weitere Abzocke

Speziell die Kunden der Gasversorger stöhnen über die kaum noch zählbaren Preiserhöhungen und die unendliche Gier der Hauptanbieter, die in verdächtiger Einigkeit immer fast gleichzeitig und gleichmäßig die Preise erhöhen. Ein so offensichtlicher Beschiß (ich bitte, den Ausdruck zu entschuldigen…), daß es schmerzt. Unabhängige Energieexperten äußern sich seit Jahren darüber, daß die Preise nicht angemessen sind.

Doch jetzt stellt der BGH das Geschäftsgeheimnis der Abzocker über die berechtigten Interessen der zahllosen Verbraucher. Da gewinnt der Satz, man wird sich in Zukunft in dieser Sache warm anziehen müssen, tragisch eine doppelte Bedeutung.

Aus juristischer Sicht finde ich die Entscheidung auch schon deshalb problematisch, da hier eine recht eigenartige Rechtsgüterabwägung erfolgt ist. Die großen Gasversorger agieren am Markt, trotz versuchter Deregulierung, doch mehr oder minder als Monopolisten. Schon auch deshalb, da die Preisunterschiede der verschieden Anbieter faktisch so derart gering sind, daß es oft preislich gar keine Rolle spielt, bei welchem Anbieter man sein Gas kauft. Also diktiert der Monopolist letztendlich die Preise.

Dagegen steht das Bedürfnis der Gaskunden nach bezahlbarer Energie. Also einem Kostenfaktor, dem man sich nicht entziehen kann und der zunehmend die Lebenshaltungskosten bis zur Unerträglichkeit explodieren läßt. Wenn ich also diese Interessen abwäge, scheint mir das Geschäftsgeheimnis eines Monopolisten der absolut nachrangige Wert zu sein. Ich finde, daß dieser Gedanke so offensichtlich ist (weil z.B. auch die Gerichtszüge vor dem BGH so urteilten), daß ich mir die allgemeine Frage erlaube, ob Richter des BGHs wirklich so unabhängig sind, wie sie es sein sollten.

Dieser Gedanke drängt sich auch zum Beispiel unter dem Geschichtspunkt auf, daß im Urteil (Az: VIII ZR 138/07) auf die weiterhin bestehenden Möglichkeit der gerichtlichen Preisüberprüfung verwiesen wird und auch die Regularien des Kartellrechtes als ausreichend zur Preisbeurteilung erachtet werden.

Lächerlich! Wenn erneut ein Preisfindungsverfahren angestrengt wird, liegt das Ergebnis doch schon auf der Hand. Das wäre so, als würde man gesetzlich das Atmen unter Wasser erlauben. Oder die Effizienz des Kartellamtes. Ein Papiertiger, der seit Jahrzehnten seine Unfähigkeit und auch Nutzlosigkeit kontinuierlich dokumentiert. Das Kartellamt bewegt sich erst, wenn die EU ihm kräftig in den Hintern tritt. Auch hier möchte ich vermuten, daß das Kartellamt längst nicht so unabhängig ist, wie es sein sollte.

Noch ein kleines Beispiel gefällig für die faire Preisgestaltung der Gasversorger? Seit mehr als einem Jahr äußern die Gasversorger, sie könnten überhaupt nichts anders, als die Preise rasant zu erhöhen, da der Gaspreis ja an den Ölpreis gekoppelt ist (warum eigentlich nochimmer?). Und nun? Die Ölpreise sind im freien Fall nach unten. Ups, aber die Gaspreisabzocker erhöhen trotzdem munter weiter. Das ist ein so offensichtlicher Betrug am Verbraucher, daß es kaum eine zweite Meinung geben kann.

Doch den Gasversorgern ist das vollkommen egal. Eigentlich eine Steilvorlage, die Preisfindung gerichtlich überprüfen zu lassen. Aber das hat sich ja erledigt. Hat schon jemand etwas vom tollen Kartellamt zur Sache gehört? Kleiner Scherz. Die freuen sich vielleicht gerade über einen kostenfreien Urlaub auf Kosten von E.on und Co, wo man vielleicht auch die Freunde vom BGH treffen kann.

Etwas ist faul im Staate Deutschland!

~ von rotkohl am 19. November 2008.

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